Förderung

Ihr Engagement

Sie wollen zum Stiftungserfolg beitragen?
Das geht einfach, indem Sie für aktuelle Projekte spenden. Wenn Sie unsere Arbeit langfristig unterstützen möchten, empfehlen wir Ihnen eine Zustiftung: Mit jedem Euro, um den Sie unser Stiftungskapital erhöhen, tragen Sie langfristig zum Erhalt sowie zum Ausbau der Stiftungsaktivitäten bei.

Sie wollen lieber Zeit spenden? Dann engagieren Sie sich bitte in unserem Stiftungskuratorium. Sie treffen auf ein interessantes NETZWERK unterschiedlicher Persönlichkeiten.

Mögliche Formen Ihrer Unterstützung

Spende

Spende

Ihre Spende fließt mit jedem Euro in die Förderung unserer Projekte. Mit Ihrer steuerabzugsfähigen Spende finanzieren Sie keine Verwaltungskosten und Vorstandsgehälter. Ab einer Spendenhöhe von 200 Euro erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung, die Sie mit Ihrer Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen können. Bei geringeren Beträgen genügt Ihr Kontoauszug als Nachweis.

Zustiftung

Ihre Zustiftung erhöht das Grundstockvermögen der Stiftung. Diese kann nicht nur in Geld, sondern auch durch einen Sachwert erfolgen (z.B. Immobilie). Der Wert der Zustiftung muss erhalten bleiben. Ausschließlich die Erlöse aus der Zustiftung dürfen für die Stiftungszwecke verwendet werden. Zustiftungen können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu 1 Mio. Euro steuerlich abgezogen werden.

Zustiftung
Stiftungskuratorium

Stiftungskuratorium

Neben dem Vorstand gibt es ein unabhängiges Stiftungskuratorium, das die Vorstandsarbeit kontrolliert und unterstützt. Aufgabe des Kuratoriums ist es vor allem, Anregungen für die innovative Weiterentwicklung der Schuldnerberatung zu geben. Dafür bildet die Zusammensetzung des Kuratoriums, dessen Mitglieder aus unterschiedlichen Bereichen stammen, eine gute Voraussetzung.

Logo: Stiftung Hilfe für Schuldner

Unser Spendenkonto

Stiftung Hilfe für Schuldner
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE35 3705 0299 0000 6319 32
BIC: COKSDE33XX

Ab einer Spendenhöhe von 200 Euro erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung, die Sie mit Ihrer Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einreichen können. Bei geringeren Beträgen genügt Ihr Kontoauszug als Nachweis.

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